Lieferketten Nachweis Begriffe und Definitionen

Kleine und mittlere Partner
Unser Augenmerk liegt auf kleinen und mittleren Betrieben. Unternehmen mit 1 bis 49 Mitarbeitern gelten dabei als kleine,
und Unternehmen von 50 bis 499 Mitarbeitern als mittlere Betriebe. Das entspricht im Wesentlichen der EU-Definition.

In der Praxis ist diese Definition allerdings schwierig nachzuhalten. Anders als in Europa beschäftigen viele Unternehmen
nicht nur klassische Angestellte, sondern sie ziehen eine Vielfalt von unabhängigen Personen, Gruppen und Handwerkern
im Schlepptau nach sich, zu denen auch unterschiedliche Beziehungen bestehen. („Satellites“, verbundene Werkstätten,
interne freie Produktionsgruppen oder freie Handwerker – i.d.R. Stücklöhner.) Das ist für europäische Augen gewöhnungsbedürftig.

Zwischenhandel
Man hört bisweilen die Forderung nach „Ausschaltung des Zwischenhandels“. Aber viele unserer Handelspartner arbeiten in
dezentralen Regionen. Sie sind Handwerker. Die Ressourcen sind begrenzt, die Wege lang, die Infrastruktur lückenhaft und
die Kommunikationswege und Sprachbarrieren bisweilen schwierig. Das alles ruft nach Arbeits- und Risikoteilung.
In solchen Fälle nutzen wir Dienstleister, die den Handel vereinfachen. Dort, wo wir Exporthelfer einsetzen, wird dieses in den
entsprechenden Seiten erwähnt.

Begriff Handelpartner
Alle geschäftlichen Beziehungen nach Übersee bezeichnen wir als „Handelspartner“, unabhängig von ihrer Art, Funktion und
Rechtsform. Für uns gibt es zwei verschiedene Arten von Partnerschaften:

  1. Die Produzenten. Das sind entweder vollständige Hersteller von ihren Erzeugnissen oder Teil- oder Endhersteller mit verbundenen
    Werkstätten oder Handwerkern. In jedem Fall beliefern sie uns direkt.
  2. Die Exporteure und Dienstleister. Das sind spezialisierte Unternehmen oder Einzelpersonen, die unsere Bestellungen entgegennehmen
    und sie an spezialisierte Handwerker weiterverteilen. Sie bieten uns technische Dienstleistungen, wie die Kommissionierung von
    Bestellungen, Qualitätskontrolle, Verpackung und Versand an. Manche Exporteure engagieren sich auch bei der Produktentwicklung.
    Sortimentsgestaltung und Materialsuche – in der Regel nach unseren Vorgaben.

Die genaue Zuordnung, um welche Art von Produzent oder Exporteur es sich handelt, sind auf den entsprechenden Seiten zu finden.

Zuordnung unserer Handelspartner
Die Beziehungen zu unseren Partnern sind ständig im Fluss und weisen deutliche Unterschiede voneinander auf.
Diese sind z.B. durch das Alter der Beziehung, Größe und Leistungsfähigkeit des Partners, Handelsvolumen, Bestellhäufigkeit,
CONTIGOs Bedeutung für den Partner und die Bedeutung des Partners für CONTIGO bedingt.
Es gibt Unterschiede bei der Erfüllung der Fairtrade Standards. Nicht alle Partner in Übersee schaffen von Anfang an die Erfüllung aller
Fairtrade Kriterien. Das ist noch in Entwicklung. Die meisten CONTIGO Produzenten erfüllen jedoch die Fairtrade Standards zu ihrer und
unserer Zufriedenheit. Manche unserer Partner erbringen darüber hinaus zusätzliche vorbildliche Fairtrade Leistungen.

Aus diesem Grund haben wir unsere Partner in zwei Gruppen eingeteilt: Fairtrade Approved (FTA) und Fairtrade in Progress (FTP)

Partner FTA – Fairtrade Approved
Kriterien und Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Bearbeitung des Eingangsaudits (Fairtrade Fragebogen)
  • Differenzierte und belastbare Kenntnisse des Produktionsumfelds
  • Erfüllung aller Anforderungen des Fairtrade Grundsatzvertrags
  • Transparenz
  • Komplette, belastbare und überprüfbare Dokumentation
  • Gute und erprobte Handelsbeziehung
  • Langfristige Perspektive
  • Bei Bedarf: Gemeinsame Design- und Produktentwicklung
  • Persönliches Kennen der Schlüsselpersonen

Die übergroße Mehrzahl unserer Handelspartner ist als FTA-Partner eingestuft.

Partner FTP – Fairtrade in Progress
(Minimum-) Kriterien und Voraussetzungen:

  • Interesse an den „10 Principles“
  • Bereitschaft zur eigenen Weiterentwicklung
  • Potential für Entwicklung
  • Potential zur Marktfähigkeit
  • Keine Kinderarbeit, keine Schuldarbeitsverhältnisse nach ILO Konvention (Übereinkommen 105)
  • Keine Diskriminierung nach ILO Konvention, (Übereinkommen 111)
  • Saubere und menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Ansatz
  • Erste Bemusterung und Probebestellungen erfolgreich

Gründe für eine vorläufige Einstufung in „Fairtrade in Progress“:

  • Die Beziehung ist noch sehr neu, aber viel versprechend
  • Der Partner hat noch keine ausreichende wirtschaftliche Basis, um alle Fairtrade Kriterien komplett zu erfüllen
  • Es liegen noch nicht alle Informationen vor oder konnten noch nicht abschließend geprüft werden

Ein unbedingtes Bestreben CONTIGOs ist es, jeden FTP-Partner in die Gruppe „FTA“ zu heben. Wenn jedoch Produzenten die
Mindestkriterien für „Fairtrade in Progress“ (s.o.) nicht erfüllen, können sie bei CONTIGO nicht gelistet werden.

Author: Janina Lange on 3. Februar 2021

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